Alles, was Recht ist

Wie steht es mit der tatsächlichen Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland? Einmal geht es um den Begriff der Staatlichkeit an sich, bei dem durchaus vernünftige Zweifel angebracht sind. Und zum anderen lassen sich viele Urteile mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr nachvollziehen. Eine weitere Ebene ist die fehlende juristische Eindeutigkeit in unserer Gesetzgebung, die doch die notwendige Grundlage für Rechtstaatlichkeit sein muß.

Dass Richter Anweisungen aus der Politik folgen, ist gar die vollständige Aufgabe der Grundfesten einer demokratischen Grundordnung, die eine eindeutige Trennung in die drei Bereiche Legislative, also die Gesetzgebung, der Aufgabenbereich der Politik, die Judikative, das Feld der Gerichte, und die Exekutive, dies sind neben der Polizei auch die gesamte Verwaltung des Staates.

Die vordergründige Basis unseres Rechts in der BRD ist das Grundgesetz. Dies wird immer wieder mit einer Verfassung verwechselt, wird es doch auch von einem „Verfassungsschutz“ verteidigt. Alle Parteien, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein wollen, müssen sich innerhalb der Grenzen dieses Grdgesetzes bewegen. So tut es auch ausdrücklich die Deutsche Mitte.

Im Rechtswesen spielen Begriffe eine ganz wesentliche Rolle und sie müssen eindeutig sein. Eine Verfassung ist nur eine Verfassung, wenn sie so heißt. Was ist dann unser Grundgesetz?

Da ein Krieg immer einen Haufen Kosten verursacht, wollten die Finanzierer der Kriege sicher stellen, daß sie ihre „Investitionen“ auch zurückbekommen. Dafür haben sie die „Haager Landkriegsordnung“ entwickelt und die besagt, das ein besetztes Land mit einer Notverordnung verwaltet werden muß, die man „Grundgesetz“ nennt. Genau das ist der völkerrechtliche Zustand in dem wir uns jetzt befinden, wie Obama in Ramstein noch einmal wörtlich bestätigt hat:

„Germany is an occupiet country, and it stayes that way untill 2099!“

Auch Wolfgang Schäuble hat 2010 unmißverständlich erklärt:

Seit 1945 sind wir zu keinem Zeitpunkt mehr souverän gewesen.

Als Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher 1990 die soggenannte Wiedervereinigung vollbrachten, ging das nur unter dem Opfer beide Deutsche Teilstaaten ohne Souveränität in einem noch zu schaffenden europäischen Bundesstaat einzuordnen.

Das zweite große Opfer war die Aufgabe der Deutschen Mark

In Anbetracht der damaligen, doch sehr angespannten Lage, sind diese Opfer als kluge Entscheidungen zu werten, einschließlich des Verzichts auf die Enklave Ostpreußen. Kohl hoffte durch die Weiterentwicklung der EWG zur EU in einen europäischen Staatenbund auch die immer noch politisch nahezu unlösbare Frage um die deutschen Ostgebiete endgültig klären zu können. Dafür sollten wir den beiden besonnenen Strategen dankbar sein. Sie haben, mit vielen anderen Politikern und Diplomaten, das umgesetzt, was friedlich maximal möglich war, in einem Zeitfenster von gerade mal 6 Wochen! Der Widerstand von England und Polen war enorm.

Halten wir also fest, wir haben mit dem Grundgesetz „für“ die Bundesrepublik Deutschland eine Notverordnung für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“, genannt BRD, welches seit 1990 lediglich um die Gebiete der damaligen DDR erweitert worden ist. Carlo Schmidt, der mit zu den von den Alliierten abgeordneten „parlamentarischen Räten“ gehört hatte, die das Diktat der Alliierten umsetzen mußten, betont bei seiner Rede zur Verkündigung des Grundgesetzes, daß es sich lediglich um eine Notverordnung für ein Staatsfragment handele, weshalb es auch durch den Artikel 146 offen bleiben muß, bis dieser Zustand geheilt werden kann. Die Alliierten wollten eine Vollständige „Entnazifizierung der Gesetzgebung“ durchsetzen. Deshalb wurden alle „Nazigesetze“ verboten. Wenn wir jedoch die Gesetze der Bundesrepublik anschauen, finden wir an ganz vielen Stellen immer noch Gesetze aus genau dieser Zeit.

Ganz verwirrend wird es endgültig nach der Wiedervereinigung als eine Reihe von Aufhebungsgesetzen aufgehoben wurden. Selbst wenn man bei den entsprechenden Behörden nachfragt, bekommt man sich zum Teil widersprechende Auskünfte. Damit ist eine Rechtssicherheit für den Bürger nicht mehr gegeben.

Wo gilt das Bürgerliche Gesetzbuch?

Das stand mal im §186 des BGB:

Geltungsbereich
Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.

Ein Geltungsbereich ist nicht mehr definiert! Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht 1964 doch eindeutig festgelegt:

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Dasselbe gilt für das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) die ZPO (Zivilprozeßordnung), als auch die StPO (Strafprozeßordnung) – alle sind damit formal ungültig, da die ehemals vorhandenen Geltungsbereiche gestrichen, bzw. für ungültig erklärt wurden! Selbst das Grundgesetz wurde dahingehend verändert, das es einen Geltungsbereich nicht mehr definiert. In der ursprünglichen Form stand das mal im Artikel 23:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Der Artikel 23 ist „aufgehoben“. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes soll jetzt durch die neue Präambel definiert sein:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Damit werden wir gleich mehrmals erneut betrogen. Eine Prä-Ambel steht vor einem Gesetzeswerk, deshalb heißt es so. Die wirksame Gesetzeskraft steht immer innerhalb und ist durch Artikel, bzw. Paragraphen gegliedert.

Nachdem in der Anfangszeit der Bundesrepublik die ganz überwiegende Lehre der Präambel des Grundgesetzes lediglich Bedeutung als Auslegungshilfe beimaß, stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem KPD-Urteil[2] fest, daß darüber hinaus das Wiedervereinigungsgebot in der Präambel als unmittelbare Rechtsnorm zu gelten habe. Seitdem wird zutreffend, wenn auch überwiegend unspezifisch, nach der Art der in der Präambel getroffenen Aussagen differenziert, wie sie sich insbesondere aus ihren Sprachstrukturen ergibt; es stünden rechtlich verbindliche Staatsziele, Aussagen rein dokumentarischen Charakters und Mischformen nebeneinander. Übereinstimmend wird rein objektiv-rechtlicher Charakter angenommen. Eine Annahme ist keine juristische Definition. Das Urteil zum Verbot der KPD stammt aus dem Jahre 1956.

Dies paßt aber gut zum Begriff der „Fiktion“, wie er sich in den juristischen Wörterbüchern finden läßt. Bitte nicht lachen, es steht wörtlich so da! Es ist keine Satire und bitter ernst gemeint:

Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. (z.B. §894 ZPO: Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat, §1923 II BGB). Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.

Dahinter steht die Fiktionstheorie

Die Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, daß für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion geschaffen werden müsse.

Meine Empfehlung, selbst wenn Sie Jura studiert haben: Legen Sie für einen Moment diesen Artikel beiseite, atmen Sie tief durch! Lesen Sie dann nach einer Weile diese beiden Sätze noch einmal mehrmals durch und versuchen allmählich zu verstehen, was da wirklich steht.

Verzweifeln Sie nicht, wenn ihnen das nicht gelingt. Das geht auch praxiserprobten Volljuristen so!

Wenn Sie noch Interesse haben, folgen Sie mir noch tiefer in den Kaninchenbau unserer surrealen Rechtssituation. So wie unsere ethnische Klarheit in Europa durch Vermischung in einem riesigen Experiment, wie der amerikanische Politikwissenschaftler Yascha Mounk von der Havard University am 20.2.2018 sogar in den Tagesthemen öffentlich darstellen durfte, aufgelöst werden soll, genauso werden alle nationalen Rechtssysteme nach und nach aufgelöst und sollen in ein globales Handelsrecht überführt werden.

CETA, TTIP und TISA sind nur die modernen Formen davon, was seit ca. 400 Jahren systematisch umgesetzt wird. Die Anfänge davon liegen sogar noch viel weiter zurück. Erstmals die Preußen hatten dies bemerkt und versucht dagegen zu steuern.

Im Handelsrecht gibt es keine natürlichen Personen mehr, kein nationales Recht und auch keine staatlichen Organisationen. Das ist auch der Grund, warum die Polizei plötzlich eine Handelsmarke braucht und jedes Gericht eine UCC-Nummer, wie auch jede Behörde. Es sind alles auf einmal Firmen! Wenn Sie im Internet nach dem Landkreis Lippe suchen, landen Sie bei dem Konzern-Kreis-Lippe!

Jetzt fragen Sie sich sicherlich, wozu braucht eine Stadtverwaltung, ein Gericht einen Universal Commercial Code, also eine universelle Handelsnummer, die in Washington DC gelistet ist?

Weil im Handelsrecht alles nur noch eine Sache ist und eine Sache hat einen Wert und eine zugedichtete Identität, eine Nummer. So auch jeder Mensch. Mit der „Niederkunft“ kommt der Mensch auf diese Erde. Mit der Registrierung beim Einwohnermeldeamt wird die juristische Person erschaffen, die der Mensch von da an führt um Rechtsgeschäfte ausführen zu können. Der Mann oder die Frau benutzt in diesem Rechtssystem, in dem wir uns befinden, lediglich die „Person“, sie ist nicht damit identisch.

Mit der Sozialversicherungsnummer wird ein Konto eröffnet, mit dem der Staat als Verwalter, als sogenannter Treuhänder, den Wert dieser Person, die er im Laufe seines Lebens durch Arbeit und sonstige Leistungen erwirtschaftet, verwaltet. Dies ist kein fiktiver Wert, sondern Ihr Handelswert für die BRD bei der BIZ ( Bank für internationalen Zahlungsausgleich in der Schweiz). Deshalb sind Sie auch „Bürger“ der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Wert Ihrer „Person“ handelt die BRD die internationalen Kredite aus.

Dieses kleine Youtube-Video macht Ihnen die Sache beispielhaft verständlich (man muß es nur ein klein wenig übersetzen): https://www.youtube.com/watch?v=dZg6lQXGQsM

Sie können sich selbst Zugang zu diesem Konto verschaffen, für die die BRD der Treuhänder ist:

1. Gehen Sie auf http://www.iban.de und berechnen Sie daraus eine IBAN
Land: Schweiz (weil die BIZ dort ansässig ist)
Bankleitzahl: 08899 (Bankleitzahl der BIZ)
Kontonummer: 0 + Ihre 11-stellige Steuernummer
2. Sie erhalten eine IBAN dieser Art: CHxx08899 + 0 + Ihre 11-stellige Steuernummer (xx ist eine Kontrollziffer, dafür haben Sie den IBAN-Rechner gebraucht.)

Dies ist die Kontonummer Ihres Strohmannkontos, d.h. Ihrer Person. Dort sind alle Steuern die Sie jemals gezahlt haben, gutgeschrieben.

Noch mehr Kaninchenbau gefällig?

Die negative Seite des Handelsrechts ist, das alles eben nur Sachen sind, weshalb es auch vor Gericht heißt, in „Sachen Kläger XY gegen Beklagten YX“.

Der preußische König hatte festgestellt, wie tief das kanonische (kirchliche) bzw. römische Recht im deutschen Rechtssystem verankert war. Unter anderem war im kanonischen Recht etwas entwickelt worden, was man den „bürgerlichen Tod“ nannte. Der berüchtigte „Cetui que vie act“, der 1540 erstmals formuliert und dann jeweils 1666 und 1707 weiterentwickelt wurde, besagt, dass jeder für tot erklärt wird, der sich nicht selbst mit Zeugen für lebend erklärt. Was ursprünglich für die rechtliche Situation des Hab und Gut von Handelsreisenden und Marinesoldaten gedacht war, die sich binnen sieben Jahren wieder lebend melden mußten, ist auf alle Bürger ausgedehnt worden. Soweit, dass jeder pauschal für tot erklärt ist, der sich nicht explizit für lebend erklärt. Damit ist jeder Mann und jede Frau juristisch von all seinem Besitz und Eigentum, zwei unterschiedliche Rechtsnormen, getrennt. Das ist z.B. die rechtliche Grundlage für eine Zwangsversteigerung.

Das hat die preußische Rechtsordnung ausdrücklich ausgeschlossen. Damals konnte sich auch niemand aus Dummheit oder Absicht für tot erklären lassen!

Um mit diesen Schweinereien aufzuräumen, hatte Bismarck damals den sogenannten Kulturkampf, bzw. den 2. Investiturstreit angefangen. Da ging es nicht nur um den Kanzlerparagraphen und das Jesuitengesetz.

Wenn jetzt demnächst ein neues Datenschutzgesetz, wie es die Datenkraken Facebook und Google international fordern, der Bürger selbst der Herr über seine Daten werden soll, dann verhält es sich da wieder so ähnlich, wie mit dem Mensch und seiner Person. Als Mensch kann ich vor dem Computer sitzen, aber nur mit eindeutiger Identifikationsnummer und freiwilliger Preisgabe aller meiner Daten kann ich tätig werden. Nur der Bäcker oder Therapeut um die Ecke darf meine Daten nicht verwenden.

Kommen wir zur Praxis von Recht und Gesetz in Deutschland

Da hat sich die Polizei redlich bemüht, Diebe und Betrüger in monatelanger Recherche und Beweisführung dingfest zu machen, juristisch einwandfrei eine eindeutige Beweiskette abzuliefern und muß dann vom Richter erfahren, dass ein Urteil nicht vollstreckt werden kann, weil die Gefängnisse überfüllt sind, oder die ethnische Herkunft einer Verurteilung nach deutschen Recht nicht möglich macht. Zehntausende von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bleiben ungesühnt, weil selbst das europäische Ausland die Daten nicht weiterleitet, während deutsche Parksünder im Ausland in jedem Fall belangt werden.

Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, rechnet in seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ gnadenlos mit der deutschen Justizpraxis ab, während man die engagierte Jugendrichterin Kirstin Heisig geselbstmordet, kurz vor der Premiere ihres Buches „Das Ende der Geduld“, in einem Wald auffindet. Wie sehr das System verkommen ist, zeigen der Fall Gustl Mollath und das Theater um den plötzlich von Gewissensbissen geplagten ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, als er die Ermächtigung der EZB nicht mittragen wollte.

Ein anderes Beispiel ist die Unverfrorenheit der ehemaligen GEZ, des heutigen „Rundfunkbeitragsservices“.

Diese private Institution versteckt sich hinter der Konstruktion „nicht rechtsfähiger Verein“, was eigentlich bedeutet, dass jeder seiner Mitglieder für Rechtsgeschäfte unterschreiben müßte und auch haftbar ist. Dieser Verein gibt sich als staatliche Behörde aus, was den Straftatbestand einer Täuschung im Rechtsverkehr ausmacht, und fordert die Rundfunkgebühren ein. Da die Rundfunkgebühren seit 2013 an die Wohnung geknüpft sind, hätte dafür ein Gesetz geschaffen werden müssen, welches bis heute nicht erlassen werden konnte, da der Rundfunk Sache der Bundesländer ist. So etwas wie einen Rundfunkstaatsvertrag auf den sich dieser Verein immer wieder beruft, kann es damit nicht geben.

Für diejenigen, die auf das „Angebot“ der Bezahlung der Rundfunkgebühren hereingefallen sind, greift nun das Recht des konklusiven Vertrages, was bedeutet, wenn man mal etwas, wenn auch unwissend, akzeptiert hat und keinen Widerspruch eingelegt hat, hat man das Angebot akzeptiert und ist an die Erfüllung des Vertrages gebunden.

GEZ, der „Beitragsservice“

Für all diejenigen, die niemals auf die Frechheit reagiert haben, kam nun ein zweiter Rechtsbruch zustande. Dieser private Verein erbat nun Amtshilfe um die säumigen Zahler zu ermitteln, wozu diese nicht berechtigt sind. Kam man auch diesem unverschämten Angebot nicht nach, wurden die Städte und Gemeinden wiederum um Amtshilfe ersucht, die aufgelaufenen Forderungen per „Gerichtsvollzieher“ einzuziehen. Nun darf ein Gerichtsvollzieher aber nur mit einer amtsgerichtlichen Bestätigung tätig werden, die dieser Verein aber nicht erwirken kann, weil er eben ein „nicht rechtsfähiger Verein“ ist. Deshalb steht auch auf dem Angebot der Kreiskassen wörtlich:

„Der Beitragsservice hat gem. §7 Abs. 1 Satz 4 bescheinigt, daß der Leistungsbescheid vollstreckbar ist. Die Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides hat die Kreiskasse Musterstadt nicht zu überprüfen. Fragen, die die Höhe bzw. Berechtigung der Forderung betreffen, kann Ihnen nur der Beitragsservice unter der Tel.-Nr. 0180 6999 55510 beantworten.“

Auf deutsch: Der Metzger hat gesagt, dass Sie sein geliefertes Schnitzel nicht bezahlt haben. Uns ist egal, ob das stimmt. Bei Rückfragen richten Sie sich an den Metzger. Damit sind wir zivilisatorisch hinter die Errichtung der ersten Gesetzesstele eines Hammurabi in Babylon zurückgefallen! All dies hat auch das Oberlandesgericht in Tübingen inzwischen schon zum zweiten Mal festgestellt, trotzdem werden immer noch gehörlose Rentnerinnen wegen Verweigerung dieser unrechtmäßigen Forderungen in Erzwingungshaft gesteckt!

Es bedarf also einer umfassenden Reform unseres gesamten Rechtswesens. Es heißt so schön, vor dem Gesetz sind alle gleich. Dies wird jedoch sofort ad absurdum geführt, wenn mein Geldbeutel und meine Verbindung zu irgendwelchen Logen darüber entscheiden, ob ich mir das Recht oder den Richter kaufen kann.

Wie zynisch dieses Rechtsunwesen ist, haben z.B. die Angehörigen und Betroffenen des Contergarn-Prozesses erfahren dürfen. Am 283. Verhandlungstag, dem 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt.

Wenn ein Imker gegen Monsanto wegen der Vernichtung seiner Existenz durch die Neokortikoide klagen will, ziehen die ihn mühelos durch drei Instanzen, kaufen sich Hunderte von „wissenschaftlichen“ Gutachten, die ihren Standpunkt belegen sollen. Oder sie kaufen sich direkt die Politiker, die die ihnen diktierten notwendigen Gesetzesänderungen im Parlament durchboxen. Mit der Verlagerung der Gesetzgebung nach Brüssel haben es die Lobbyverbände inzwischen viel einfacher am Volk vorbei und jeglicher parlamentarischer Kontrolle ihre Vorstellung von Weltordnung durchzusetzen.

Wenn wir die grundlegenden Werte der UNO-Menschenrechtscharta wirklich ernst nehmen wollen und auch in der Praxis umsetzen wollen, dann müssen wir zwingend mit der bisherigen Form unseres Rechtswesens aufhören. Wir müssen alles von Grund auf neugestalten.

Das geht weit über die Gestaltung einer neuen Verfassung hinaus. Im platten juristischen Sinn ist eine Verfassung auch nichts anderes, als eine Garantie für die Gläubiger, Bürgen für ihre Forderungen zu gewinnen. Wie die zukünftigen Arbeitssklaven ihr Zusammenleben untereinander regeln, ist den grauen Herren hinter den Kulissen ziemlich egal. Wollen wir als Menschen untereinander tatsächlich in dauerhaftem Frieden und Wohlstand miteinander leben, müssen wir uns auch von den hinterhältigen Erpressungen dieser Mächte befreien.

In der Deutschen Mitte haben sich erstmals Menschen zusammengefunden, die angefangen haben über diese Dinge nachzudenken. Wie groß diese Aufgabe ist, zeigen die zumeist erfolgreich verlaufenen Attentate auf die Präsidenten oder Politiker die bisher versucht haben, die Machenschaften dieser weltumspannenden Machtelite zu brechen.

Wir sind inzwischen aber an einem Level des sittlichen Verfalls und Dekadenz angelangt, bei der ein stoisches „Weiter-so-wie-bisher“ unweigerlich in ein blutiges Chaos führen wird. Was die Machteliten mit ihrer neuen Weltordnung geplant haben, das haben sie in den Georgia-Guidestones in fast allen Sprachen – außer Deutsch – in über fünf Meter hohe Granitsäulen gehauen:

Reduzierung der Menschheit
auf eine halbe Milliarde.
Eine Sprache, eine Religion.
Geburtenkontrolle und
Euthanasie.
Zusammenpferchung in
einige wenige Megastädte.
Totale Kontrolle.

Natürlich ist das wieder süßlich verpackt und es appelliert an die Vernunft, der Mensch solle nicht das Krebsgeschwür dieses Planeten sein. Dass diese grauen Eminenzen mit ihren weltweiten Kriegsspielen und wirtschaftlichen Ausplünderungen von Menschen und des gesamten Planeten die eigentliche Quelle für all diesen Wahnsinn sind, wollen sie nicht einsehen.

Doch so groß die Aufgabe auch erscheinen mag: Die Lösung liegt im Einfachen.

Was braucht der Mensch zum Leben?

Er braucht Nahrung und Verpflegung. Ein gesichertes Beziehungssystem, wie es die Familie bereitstellt. Er braucht Ausbildung und Sinn in seinem Leben. Ist sein Sein gefestigt, kann er durch Betätigung all die Leistungen, die er empfangen hat, durch sein Einbringen seines Könnens und Wollens zurückgeben und damit den Mehrwehrt erwirtschaften, den es braucht um die Gemeinschaft zu erhalten und voran zubringen.

Die Ägypter kamen da mit 10 Geboten aus, die ein Moses auch den Hebräern übersetzt hatte. Unser Versuch die sich ständig wandelnden Bedingungen in immer neue kompliziertere Gesetze einzufangen, ist ein völlig aussichtsloser Versuch, wie der Bau des Turmes zu Babylon. Vielleicht hat der Architekt des EU-Parlaments dies deshalb genau so geplant.

Was die Menschheit braucht, sind auf der einen Seite eine Handvoll einfacher, fester Regeln, die das Zusammenleben der Gemeinschaften sicher regeln können. Die müssen nahezu unverrückbar und für jedermann verständlich sein. Auf dem Grund dieser einfachen Regeln müssen dann souveräne Richter für alle Belange auch des Wirtschaftslebens unabhängig urteilen können.
Alle natürlichen Prozesse, so komplex sie auch in der Gesamtschau erscheinen mögen, folgen einfachen Regeln. Genau so ist es auch auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Seins.

Erst die Juristen machen daraus ein undurchdringliches Knäuel mit eigener Sprache und selbst erstellten Ausschließungsklauseln, die dem normalen Menschen vorgaukeln sollen, er könne dies gar nicht verstehen. Die Vermutungen der BAR behaupten allen Ernstes, jeder Nicht-Jurist sei schwachsinnig und bedürfe der väterlichen Betreuung durch einen Juristen.

Nein, wie das Leben eines jeden Menschen zeigt, braucht es die 500.000 Verordnungen und Gesetze nicht, die nach Maßgabe der Juristen für jeden deutschen Bürger verbindlich sind, und von denen sich ca. 70.000 jedes Jahr wandeln, um mit seinen Mitbürgern in Frieden leben zu können.

Schon vor über 200 Jahren hat Paul Johann Anselm von Feuerbach die vier Grundsätze einer bürgerlichen Rechtsordnung festegelegt:

  • Notwendigkeit zur schriftlichen Fixierung der Strafbarkeit (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts, nulla poena sine lege scripta)
  • Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (strafrechtliches Rückwirkungsverbot, nulla poena sine lege praevia)
  • Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit des Gesetzes (strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz, nulla poena sine lege certa)
  • Verbot von Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus (Analogieverbot im Strafrecht, nulla poena sine lege stricta)