Polizeiaufgabengesetz – ein Appell an die bayerischen Landtagsabgeordneten

Verhaftung

Das geplante PAG ist ein Anschlag auf die demokratischen Grundrechte von uns Bürgern.

Es verletzt rechtsstaatliche, im Grundgesetz verankerte Prinzipien. Am 15. Mai soll es im Bayerischen Landtag beschlossen werden. Ob die Dimensionen dessen wirklich allen Landtagsabgeordneten bewußt sind, besonders denen von der CSU, ist fraglich. Kennen sie wirklich alle Details des 110-seitigen Entwurfs? Wir helfen jetzt nach. Denn es hat Konsequenzen, wenn man für ein Gesetz stimmt, das nicht Grundgesetz-konform ist!

Diesen Brief schicken wir allen Landtagsabgeordneten per Post.

Wir rufen auch dazu auf, dass viele dies ebenfalls tun! Gerne könnt ihr diesen Brief als Vorlage nehmen, und auch umgestalten.

Die Namen, Adressen und Email-Adressen der Bayerischen Landtagsabgeordneten findet ihr hier.

Bayerischer Landtag - Maximilianeum

Hier ist der Brief:


München, den 02.05.2018

Offener Brief an alle Landtagsabgeordnete der bayerischen Staatsregierung zum geplanten Polizeiaufgabengesetz

Sehr geehrter Herr/Frau Abgeordneter,

wir sind Bürgerinnen und Bürger, welche sich um den Erhalt der unveräußerlichen und garantierten Grundrechte in Bayern sorgen. Daher suchen wir auf diesem Weg den Schulterschluss mit Ihnen für ein Bündnis, welches alle demokratischen und positiven Kräfte in unserem Land vereint, um angesichts des drohenden Verfalls von Sicherheit und Ordnung den Bestand der Demokratie zu bewahren. Wir appellieren insbesondere an Sie, da Ihnen als Abgeordneter im Rahmen der Gesetzgebung hier eine besondere Verantwortung zukommt!

Wie sie spätestens nach Kenntnisnahme einiger Details [1] aus dem geplanten Polizeiaufgabengesetz (PAG) wissen, würde ein Inkrafttreten dieser Gesetzesvorlage mehrere im Grundgesetz verankerte unveräußerliche und garantierte Grundrechte außer Kraft setzen sowie wesentliche Prinzipien eines Rechtsstaates (z.B. Gewaltenteilung) verletzen bzw. aushebeln. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht alleine da.

Zu der Begründung, das PAG würde eine effizientere Verbrechensbekämpfung in Bayern ermöglichen, erlauben wir uns am Ende des Briefes einige kritische Anmerkungen [2].

Nicht nur uns wird angst bei der Beobachtung, wie mit Hinblick auf die berechtigte Sorge der Bürger vor der zunehmenden Kriminalität und dem Verfall der inneren Sicherheit mit unseren Grundrechten umgegangen werden soll. Statt die bestehenden Gesetze zur Vorbeugung bzw. Abschreckung und zur Strafverfolgung der Kriminalität und nicht zuletzt auch zur Sicherung der Grenzen konsequent einzuhalten, werden einschneidende Eingriffe in die freiheitlichen Grundrechte geplant:

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen,
wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin)

Auch wenn immer wieder beteuert wird, die BRD sei eine Demokratie, sollten wir nicht unachtsam werden und zulassen, dass das Grundgesetz immer weiter ausgehöhlt wird. Und so gestatten Sie uns einen Hinweis zu geben, der in einer Demokratie eigentlich nicht notwendig sein sollte:

Wie Sie wissen, verbietet das Grundgesetz ausdrücklich das Abweichen von der Verfassung, selbst wenn eine verfassungsändernde Mehrheit dafür stimmen würde. Die Verpflichtung, sich den gültigen Gesetzen zu unterwerfen, gilt für jeden Bürger und Gast unseres Landes gleichermaßen. Ebenso müssen sich auch die ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) an die strikte Einhaltung der Gesetze halten und die Gesetzgebung (Legislative) darf ihrerseits den von den freiheitlichen Grundrechten vorgegebenen Rahmen nicht verlassen. Ebenso ist die Gewaltenteilung einzuhalten.

Das PAG kommt nach unserer Ansicht – und wir scheuen diesen Vergleich um der drohenden Gefahr willen nicht – einem Ermächtigungsgesetz gleich, das (wie bereits 1933) den Freistaat Bayern letztlich nicht handlungsfähiger macht, sondern in seinem demokratischen Wesen gänzlich abschafft! Jeder Versuch oder Schritt, die unveräußerlichen und garantierten Grundrechte, welche unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie sind, aufzuweichen oder auszuhebeln, käme also einem Hochverrat gleich, welcher einen weitgehend rechtsfreien Raum erschafft, wie wir ihn von Diktaturen kennen.

Als Landtagsabgeordnete sind Sie aufgrund Ihrer Position in besonderem Maße dazu verpflichtet, alles in Ihrer Kraft stehende zu tun, um die Bewahrung der unveräußerlichen Grundrechte (letztlich auch Menschenrechte) zu garantieren und Schaden vom deutschen Volk abzuwehren. War dies u.a. nicht auch der Sinn des Eides (bzw. Gelöbnisses), den Sie auf das Grundgesetz und die bayerische Verfassung geschworen haben?

Wünsche des Innenministeriums nach mehr polizeilichen Befugnissen, machtpolitische oder parteiinterne Interessen sind unterzuordnen.

Was ist zu tun?

Wir gehen davon aus, dass Sie sich gemäß Ihrem Eid zuallererst dem Grundgesetz und der bayerischen Verfassung verpflichtet fühlen und nur innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens Ihrem Gewissen und eventuellen parteiinternen Wünschen.

Daher sollte es für Sie kein Problem darstellen, sich noch vor der zweiten Lesung des PAG im Landtag (voraussichtlich 15. Mai) öffentlich dazu zu bekennen, dass Sie bei der geplanten Abstimmung anwesend sein werden und mit Nein stimmen werden. *)

Setzen Sie für den Erhalt unserer Demokratie ein Zeichen!

So können Sie dazu beitragen, den Trend ‚NO-PAG‘ zu verstärken und das geplante Gesetz zu vereiteln!

Darüber hinaus bitten wie Sie, mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Ihre Kollegen dazu zu bewegen, es Ihnen gleich zu tun und informieren Sie auch die Öffentlichkeit über die Gefahr, welche vom PAG ausgeht!

Vergessen Sie nie:

Wenn die freiheitlichen Grundrechte aufgelöst werden, könnten nicht zuletzt Sie selbst oder Angehörige Ihrer Familie in Zukunft Opfer von Irrtum, Denunziation, Behördenwillkür oder Machtmissbrauch werden. Denken Sie darüber nach und handeln Sie entsprechend dem Gebot der Stunde!

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit hochachtungsvollen Grüßen, Landesvorstand der Partei Deutsche Mitte


*) So geht’s:
Senden Sie Ihr Bekenntnis (‚Ich stimme mit Nein zum PAG‘) postalisch oder per Email an folgende Adresse: Deutsche Mitte Bayern, Leopoldstr. 23, 80802 München / bayern@deutsche-mitte.de

[1] Durch das Polizeiaufgabengesetz wird die Polizei in Bayern u.a. ermächtigt:

  • ohne konkreten Verdacht Post zu beschlagnahmen (Postgeheimnis), private Kommunikation zu überwachen (Telekommunikationsgeheimnis)
  • Computer zu durchsuchen (Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme)
  • ohne konkreten Verdacht auf Straftaten gegen Bürger zu ermitteln (Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung)
  • private Daten zu durchsuchen, zu speichern, zu löschen und zu verändern (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, Rechtsstaatsprinzip)
  • im Entwurf sollen der Polizei auch Handgranaten und andere Explosivstoffe erlaubt werden (Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
  • lediglich auf Anfangsverdacht eine verdeckte Ermittlung einzuleiten und verdeckte Ermittler in das private Lebensumfeld von Personen einzuschleusen
  • Personen ohne rechtsstaatliches Verfahren als „Gefährder“ einzustufen, mit weitreichenden Konsequenzen (Exekutive und Judikative in einer Person, Rechtsstaatsprinzip)
  • Personen ohne Anklage für bis zu 3 Monate in Vorbeugehaft zu nehmen, mit Verlängerung bis zur Unendlichkeitshaft (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)
  • Personen einen Aufenthaltsort zu verbieten oder vorzuschreiben und sie zu zwingen sich polizeilich zu melden (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)

[2] Ermöglicht das PAG eine effizientere Verbrechensbekämpfung?
Spätestens seit Beginn der Migrationswelle Sommer 2005 wird von den Bürgern beobachtet, was nun auch allmählich in den freien Medien bekannt wird, dass nämlich aufgrund interner Vorgaben der Polizei verboten wurde, das wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität öffentlich zu machen. Außerdem werden Verbrechen von Ausländern und Migranten regelmäßig entweder nicht verfolgt oder (im Gegensatz zum üblichen an Deutschen angewandten Strafmaß) nur sehr milde bestraft. Hierzu exemplarisch zitiert die Aussagen des Direktors des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz in den angegebenen Quellen.

Aussagen des Direktors des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz

Migranten-Vergewaltigungskrise sorgt weiter für Schrecken und Leid

Es ist eine Binsenweisheit, dass Strafgesetze nur dann eine wirksame Abschreckung entfalten, wenn sie ausnahmslos und ohne Ansehen der Person angewendet werden. Dies ist dann auch in den Medien zu kommunizieren. Ist eine solche Rechtspraxis nicht mehr gegeben, ufern kriminelle Handlungen und Gewalttaten aus. Eine Verschärfung der polizeilichen Möglichkeiten (PAG) beseitigt nicht die Ursachen, sondern versucht vergeblich die Symptome einzudämmen. Dabei besteht die große Gefahr, dass den neuen ‚vorbeugenden‘ Maßnahmen der Polizei in großer Zahl auch unschuldige Menschen zum Opfer fallen und das Recht auf der Strecke bleibt.

Die Ursachen für diesen Rechtsverfall sind komplex. Zwei Einflüsse sollen hier genannt werden:

Es liegt zum einen daran, dass offensichtlich seit vielen Jahren kaum ein Beamter aus Angst vor Repressalien bereit ist, das Gesetz verletzende Anordnungen zu verweigern (die Remonstrationspflicht ist im Beamtengesetz verankert!) und sich dadurch (wie bereits im 3. Reich) persönlich am Rechtsverfall mitschuldig macht. Und nur wenige Beamte trauen sich mit diesem Wissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Zum anderen wird die öffentliche Meinung massiv manipuliert, indem die öffentlichen Medien ein geschöntes Bild der Kriminalität in Deutschland wiedergeben und mithilfe der sogenannten Political Correctness die freie Meinungsäußerung unterdrücken und abweichende kritische Meinungen diskriminieren.