Das geplante Polizeiaufgaben-Gesetz ist das schärfste seit 1945 – jetzt in Bayern, und morgen bundesweit?

Polizei im Einsatz Polizeiaufgaben-Gesetz
Polizei im Einsatz

Im kommenden Monat Mai steht in Bayern eine massive Ausweitung der staatlichen Befugnisse und der Wegfall weiterer persönlicher Freiheiten an.

… wenn das neue bayerische Polizeiaufgaben-Gesetz (PAG) beschlossen wird. Es läuft unter dem Label „die Verbrechensbekämpfung verbessern“. Dadurch sollte man sich aber nicht täuschen lassen. Am 15. Mai kommt das Gesetz im bayrischen Landtag in die zweite Lesung, und könnte bereits am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Rechtsexperten sagen, es verstößt gegen unveräußerliche und garantierte Grundrechte, gegen das Rechtsstaatsprinzip, gegen die Trennung von Polizei und Geheimdienst und gegen das Grundgesetz. Es mache die Polizei zum Geheimdienst und Bayern zum Überwachungsstaat. Laut Aussage des Bundesinnenministers Seehofer (CSU) hat es für das gesamte Bundesgebiet Modellcharakter – was im Klartext heißt, es soll demnächst auch bundesweit eingeführt werden! Deshalb ist es sehr wichtig, daß sich hier in Bayern breiter Widerstand zeigt!

Wem nützt dieses Gesetz?

Seit Beginn der Migrationswelle gibt es immer mehr Anzeichen dafür, dass der Polizei und den Gerichten politische Vorgaben gemacht werden. Die Justiz verhängt anscheinend häufig ein milderes Strafmaß bei Migranten.

Folgende Frage drängt sich auf: wenn schon die bestehenden Gesetze nicht konsequent auch bei „nicht-deutschen“ Straftätern angewandt wurden, wofür braucht es dann eine Verschärfung der bestehenden Gesetze? Gegen wen könnte dann wohl das geplante Polizeiaufgaben-Gesetz (PAG) angewandt werden, gegen wen richtet es sich? Wem nutzt die ausgeweitete Machtfülle?

Details aus dem Gesetz:

Die Polizei in Bayern wird ermächtigt

  • Ohne konkreten Verdacht Post zu beschlagnahmen (Postgeheimnis), private Kommunikation zu überwachen (Telekommunikationsgeheimnis)
  • Computer zu durchsuchen (Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme)
  • Ohne konkreten Verdacht auf Straftaten gegen Bürger zu ermitteln (Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung)
  • Private Daten zu durchsuchen, zu speichern, zu löschen und zu verändern (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, IT-Grundrecht, Rechtsstaatsprinzip)
  • im Entwurf sollen der Polizei auch Handgranaten und andere Explosivstoffe erlaubt werden (Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
  • Lediglich auf Anfangsverdacht eine verdeckte Ermittlung einzuleiten und verdeckte Ermittler in das private Lebensumfeld von Personen einzuschleusen
  • Menschen ohne rechtsstaatliches Verfahren als „Gefährder“ einzustufen, mit weitreichenden Konsequenzen (Exekutive und Judikative in einer Person, Rechtsstaatsprinzip)
  • Personen ohne Anklage für bis zu 3 Monate in Vorbeugehaft zu nehmen, mit Verlängerung bis zur Unendlichkeitshaft (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)
  • Bürgern einen Aufenthaltsort zu verbieten oder vorzuschreiben und sie zu zwingen, sich polizeilich zu melden (Rechtsstaatsprinzip, Grundrecht auf Freizügigkeit)

Was können wir tun?

Es besteht die Gefahr, dass viele Landtagsabgeordnete den 101-seitigen Gesetzesentwurf nur überfliegen, und die Tragweite nicht erkennen. Wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnte auch dieses Gesetz einfach durchgewunken werden.

Den Abgeordneten in Bayern muss die Brisanz verdeutlicht werden! Wie ein DM-Mitglied schon im Kontakt erfahren hat, ist dies vielen wirklich nicht klar. Wie können wir sicherstellen, dass sie sich im Vorfeld ausreichend mit diesem Thema beschäftigen?

Bitte nehmt Kontakt mit euren Abgeordneten auf!

Wenn ihr in Bayern lebt, kontaktiert sie. Schriftlich, telefonisch, oder besser direkt in einer Sprechstunde.

Hier findet ihr die Abgeordneten eurer Region: www.abgeordnetenwatch.de/bayern 
Dort eure PLZ eingeben. Auf dieser Webseite kann man dem Abgeordneten direkt online Fragen stellen! Die Antworten sind sichtbar und man sieht, wie sehr sich unsere Vertreter mit Fragen der Bürger auseinandersetzen. Das erzeugt einen gewissen öffentlichen Druck, den wir nutzen sollten!

Bitte nehmt an Demonstrationen teil, die in eurer Nähe stattfinden!

Vernetzt euch über die Stammtische und im Freundeskreis, es macht Spaß zusammen für etwas einzustehen. Nehmt an örtlichen Demonstrationen teil – beispielsweise an der Groß-Kundgebung in München: Donnerstag, den 10. Mai 2018 um 13 Uhr am Münchner Marienplatz.

Bitte unterstützt diese Online-Petition – auch als Nicht-Bayer!

Bitte unterstützt die Petition gegen das PAG und teilt es auch Freunden mit.

Weitere Informationen zum Polizeiaufgaben-Gesetz

Originalversion des Gesetzentwurfs als PDF hier

Experten kritisieren massiv geplante bayerische Polizeirechtsreform