Ein Kommentar von Wolfgang Steins zur den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und den möglichen Folgen
Nun ist es vollbracht!
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im Mai zum 2. Mal in diesem Jahr geändert und nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Den Gesamttext finden Sie hier.
Hurra, hurra, SARS-CoV-II/CoViD-19 hat es in die offizielle Liste der gefährlichsten Todesengel gebracht (§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten)!
Nunmehr können alle drakonischen Maßnahmen der Grundrechtseinschränkungen auf bürokratischem Wege gegen „Ungläubige“ angewandt werden, da zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemiologischen Lage nationalen Ausmaßes es ausreichend ist, nicht nur Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige, sondern auch sogenannte Ausscheider schon bei der Vermutung, dass angeordnete Maßnahmen nicht umgesetzt würden, eine Zwangs-“Absonderung“ erfolgen kann.
In feinstem Juristen-Deutsch und schön verklausuliert erschließt sich dem geneigten Leser die Bedeutung nur im Kontext des Gesamtgesetzes. Man beachte im §30 vor allem die Nutzung des Konjunktivs. So wird hier die Vermutung schon zum Fakt erklärt!
Im Paragraphen 30 des IfSG wurde das Wort Quarantäne wurde durch Absonderung ersetzt:
§ 30 Absonderung
(1) 1Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden.(2) Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
So richtig derartig drastisches Vorgehen im Falle einer katastrophalen Bedrohung wie Cholera, Diphtherie, Milzbrand oder Pest ist, bei einem Erreger wie SARS-CoV-II bzw. einer Krankheit wie CoViD-19 sind diese bestenfalls als maßlos zu bezeichnen.
Zwar handelt es sich wohl um einen durchaus gefährlichen Erreger, der gerade im Zusammenspiel mit Vorerkrankungen von Patienten auch tödlich sein kann. Allerdings hat das nichts mit der eigentlichen Zielrichtung des IfSG hinsichtlich der Letalität und damit mit der Gefährdung der Volksgesundheit zu tun. So sind die Auswirkungen z.B. einer schweren Grippe mindestens ebenso erheblich, Grippeerreger sind aber (trotz z.T. erheblich höherer Todesraten) zu recht nicht im Katalog des IfSG aufgeführt – jedenfalls bislang.
Aber was ist so schlimm daran, wenn derartige Erreger/Krankheiten in das Gesetz aufgenommen werden?
Nun, das Infektionsschutzgesetz (früher Seuchenschutz) enthält sehr weitreichende Regelungen, die ohne Katastrophenfall nie zur Anwendung kämen dürften.
Daher besitzt die Kombination von Mutmaßung anstatt Fakten zur Rechtfertigung von Maßnahmen einerseits und Herabsetzung der Gefährdungsschwelle durch Erweiterung des Kataloges der Erreger und Krankheiten andererseits solche Sprengkraft.
Da bleibt nur der unerschütterliche Glaube an das Wohlwollen der handelnden Politiker und Bürokraten zur Vermeidung des Missbrauches – oder wie unsere Bundeskanzlerin es ausdrückte: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser!
Man kann sich daher des Eindruckes nicht erwehren, dass hier ein Popanz aufgebaut und gesetzlich verankert wurde, der nicht allein dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu dienen geeignet ist.
Allerdings ist er sehr wohl geeignet, bürokratisch leicht mißbraucht zu werden, was am Wohlwollen der Initiatoren zumindest Zweifel erlauben dürfte.
Einfacher als auf dem Erlaßwege kann man sich weder den politischen Gegner aus dem Weg schaffen, noch schier unbegrenzte Mittel auf dem Kreditwege freisetzen oder der Bevölkerung die den politischen Handlungsrahmen einschränkenden Grundrechte streitig machen.
Das unbeirrbare Insistieren von Politik und anderen interessierten Kreisen sowie die scheinbar vollständige Ignoranz bezüglich der Datenlage und anders lautender wissenschaftlicher Hinweise schließt eine reine Blauäugigkeit oder handwerkliches Missgeschick wohl aus.
Wenn Demokratie auf Desinteresse trifft, wenn „Gier schlägt Hirn“ ungezügelt um sich greift, wenn der gerade Rücken gegen Bequemlichkeit getauscht wird und der eigene Standpunkt zu mühsam oder unbequem wird, dann gewinnt die Unterdrückung im Namen der Sicherheit.
Wer Freiheit gegen Sicherheit tauschen will, wird beides verlieren.
Glaubt wirklich jemand, dass ein Mittel zur Machtausübung auf die Dauer nicht benutzt wird?
Wer mit Angst regiert, findet Gefallen daran, einen Popanz erfinden zu können, mit dem er die ultimative Macht zur Unterdrückung der Andersdenkenden in die Hände bekommt!
Daher ist Demokratie von Kontrolle und Gewaltenteilung geprägt.
Was aber, wenn die zur Kontrolle Berufenen nicht handeln und kontrollieren und alles bereitwillig akzeptieren?
Was ist mit unseren Abgeordneten los?
Sie sollten doch des Lesens und des Denkens mächtig sein. Ist die Frage „Wem nützt es?“ aus dem politischen Diskurs völlig verbannt?
Wie können sie es zulassen, dass per Gesetz festgeschrieben wird:
Wer nicht glaubt, wird weggesperrt!
Was lernen die staunenden Bürger aus diesem Polittheater?
Der Popanz und die Möchtegerns – eine gefährliche Mischung!
Es ist an der Zeit, auf Rechtsstaatlichkeit zu pochen und Standpunkt zu beziehen!
Eine Vorgehensweise, wie sie in den letzten Monaten von Politik und Helferlein an den Tag gelegt wurde, ist so menschenverachtend, wie sie nur sein kann!
Sie zeugt weder von Respekt vor Menschen und ihren Grundrechten noch von demokratischer Gesinnung, noch von Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Volk und seinem Mandat.
Notstandsgesetze ohne echtem Notstand, Zensur- und Ermächtigungsgesetze in bislang in der BRD ungekanntem Ausmaß zeugen bestenfalls von völliger Blauäugigkeit oder Desinteresse, wohl aber eher von Machtbesessenheit der Handelnden:
Die Grundrechte werden eingeschränkt; die Wirtschaft wird flächendeckend an die Wand gefahren; die Menschen werden in die Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und soziale Verelendung gezwungen. Das gesamte Land, der Staat, die Bevölkerung und die Wirtschaft wird in die Verschuldung getrieben, wie es in der Geschichte beispiellos ist.
Der Allmachtswahn von Politikern, Bürokraten und Lobbyisten scheint jegliche Hemmungen verloren zu haben und keine Grenzen mehr zu kennen.
Auf geht’s!
Der letzte große Schluck aus der Pulle, der letzte Tost vorm Untergang, mit Vollgas in die Katastrophe, es lebe der Crash! Der Virus ist schuld!
Ist der Feind bekannt, hat der Tag Struktur!? (Volker Pispers)
Lassen wir uns nicht weiter ablenken: Es geht schon seit Monaten nicht mehr um eine Krankheits-Virus-Epedemie, es geht um die Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung.
Wer es mit der Demokratie ernst meint, muss nun Flagge zeigen!
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- Keine Grundrechtseinschränkungen
- Keine Aufhebung des Datenschutzes im Gesundheitswesen
- Keine Überwachung mittels Kontaktverfolgung und Zwangs-App
- Risikoabschätzungen nur im offenen wissenschaftlichen Diskurs
- Keine Zwangs-Impfungen oder Zwangs-Behandlungen
- Keine Impfstoffe ohne sorgfältige und wissenschaftlich fundierte Zulassung
- Keine Immunitätsausweise / Ausweispflicht
- Freie Therapiewahl
- Aufhebungen sämtlicher Corona-Zwangsverordnungen
- Schluss mit Sozial Distancing
- Schluss mit der Zwangsverschuldung von Bürgern, Staat und Wirtschaft
- Schluss mit der Zwangsbeglückung durch Politik und EU auf dem Verordnungswege
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Gefährlichste im ganzen Land?
Der Virus?
Die WHO?
Der mündige Bürger?
Die Herrschenden?
Der beflissene Bürokrat?
Die Großkonzerne?
Der willfährige Abgeordnete?
Die Großfinanz?
Die Medien?
Die NGOs und Lobby-Clubs?
Der folgsame Bürger?
Oder, oder, oder…
Wer mündiger Bürger sein will, muss etwas tun!
Glauben heißt nicht wissen!
Machen Sie sich selbst ein Bild und eine eigene Meinung!
Es zu tun, kostet Mühe, es nicht zu tun, die Freiheit!