Ein Kommentar zur Lage der „Corona-Notstandsverordnungen“ und unserer Justizorgane von Wolfgang Steins
Liebe Mitbürger, nun sind wir schon seit Wochen in einer Situation, welche uns Menschen, unsere Wirtschaft aber auch unser gesamtes Gemeinwesen vor die Frage stellt:
Wie soll das nur weitergehen bzw. enden?
Da nun auf der Grundlage einer eher zweifelhaften Datenbasis ein Gesundheitsnotstand ausgerufen wurde, welcher dann dazu führt und genutzt wird, dass die Politik im Schnellverfahren Gesetze ändert, die nicht nur weitreichend sind, sondern die Grundrechte derart umfassend einschränken, dass praktisch die gesamte Bevölkerung und alle Betriebe in „Schutzhaft“ genommen werden. Das bedroht nicht nur das sonst immer so hoch gepriesene Wachstum, nein, es bedroht die Existenzgrundlage unserer ganzen Wirtschaft. Und als ob das nicht genug ist, wird im Schnellverfahren eine Verschuldung in bislang ungeahntem Ausmaß in Gang gesetzt.
Es scheint, als ob alle Regeln von Recht und Gesetz angesichts eines vermuteten Gesundheitsproblems keine Rolle mehr spielten. Das Problem hierbei sind nicht nur die katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde und wird.
Es werden so weitreichende Änderungen in allen möglichen Rechtsbereichen und Vorschriften bewirkt, dass einem schwindlig werden kann. Da wird die notwendige Anwesenheitsgrenze für den Bundestag herabgesetzt, da werden bislang als unverzichtbar geltende Arbeits- und Arbeitsschutzvorschriften, Sozialgesetze, das Insolvenzrecht, das Haushaltsrecht der öffentlichen Haushalte etc. außer Kraft gesetzt, da wird Zensur betrieben und die Anwendung von Gesetzen in private Hände gelegt; ja selbst das Gundgesetz soll nicht verschont bleiben. Und das alles ohne die sonst übliche (und gelegentlich auch übertriebene) Sorgfalt der Bürokraten; Schnellverfahren eben.
Allein, es regt sich in der Juristerei praktisch kein Widerstand!
Kein Widerstand? Nein, eine mutige Rechtsanwältin aus Heidelberg, steht auf und ergreift das Wort.
Sie formuliert den Aufruf zum Aufwachen, legt Verfassungsbeschwerde ein und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die so eilig und umfassend beschlossenen Grundrechtseingriffe.
Und nun? Das Bundesverfassungsgericht lehnt, wie man hört, die einstweilige Verfügung als unbegründet ab.
Die Rechtsanwältin soll, wie man hört, daraufhin ihre Berufung als Rechtsanwältin zurückgegeben haben; konsequent aber schade, denn Deutschland verliert damit eine Vertreterin dieser Zunft, welche mit offenem Visier und geradem Rücken sich für uns alle eingesetzt hat.
Über die Verfassungsbeschwerde wird dann sicherlich irgendwann entschieden. Was auch immer dabei herauskommen mag, die Schäden werden dadurch nicht aufgehalten oder gemindert werden können – zu spät, nun ja.
Allerdings, da war doch noch etwas!?
Ach ja, gegen die Rechtsanwältin wurde ein Strafrechtsverfahren eingeleitet wegen des Aufrufes zu Straftaten! Ihr wurde kurzzeitig die Website gesperrt.
Was war geschehen?
Sie hatte in ihrem offenen Brief an die Politiker, in dem sie ihre verfassungsrechtlichen Bedenken eindrücklich und selbst für Nicht-Juristen nachvollziehbar dargelegt hatte, ebenfalls dazu eingeladen, für Ostersamstag Demonstrationen für die Grundrechte anzumelden.
Abgesehen davon, dass auch andere Demonstrationen für diesen Tag angemeldet wurden, läßt es doch tief blicken, in welcher Verfassung unser Rechtsstaat ist und wie hier mit kritischen Stimmen umgegangen wird.
Was muß denn noch passieren, damit unsere Rechtshüter das Recht hüten?
Wenn nicht die Juristen, wer denn soll die Rechte von uns Bürgern wahren?
Wenn schon mit Juristen derart kurzer Prozess in Sachen Meinungsfreiheit und Rechtsschutz gemacht wird, was erwarten wir noch von unserem Rechtsstaat?
Wenn Politiker vom Rechtsstaat reden, kann es nicht so weit her sein damit, denn sie schaffen ihn im Eilverfahren bereitwillig ab. Und die Juristen schweigen beredt.
Armes Deutschland – Wie soll das werden, wenn der Deutsche Michel erkennt, was uns hier eingerührt wird?
Zurück zum Rechtsstaat!
Der Bürger muß sich wehren und das Wort ergreifen; die dafür eigentlich zuständigen Spezialisten schweigen!
Die Privatisierung des Rechts, welche so mutig durch die Politik betrieben wird, muß beendet werden!
Wir brauchen wahrhaft unabhängige Richter und Staatsanwaltschaften und keine politischen Ämter in der Justiz!
Schluß mit Doppelstandards in der Rechtsanwendung!
Wesentliche Gesetzesänderungen bedürfen eines Bürgervotums und nicht einer schwindenden Mehrheit von willfährigen Parlamenten!
Die derzeitige Situation zeigt mehr als deutlich:
Die Bürger sind gefragt! Eine derartige Einschränkung von Grundrechten läßt für die Zukunft sonst nichts Gutes hoffen.
Derzeit eingeschränkte Grundrechte:
- Menschenwürde
- Versammlungsfreiheit
- Berufsausübung
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Bewegungsfreiheit
- Meinungsfreiheit
- Recht auf freie Religionsausübung
- Schutz des Eigentums
Und die Liste geht so beliebig weiter genauso wie die Begehrlichkeiten der Politiker und der sie beeinflussenden Lobby-Interessen.
Es ist Zeit für die rote Pille des Erwachens und des Erkennens ob des desaströsen Zustandes unseres Gemeinwesens. Das Warten auf den weißen Ritter muss ein Ende haben.
Es ist an der Zeit aufzustehen, dem weißen Kaninchen zu folgen, und sich Gehör zu verschaffen.
Gönnen Sie sich ein wenig frische Luft, atmen Sie mal durch. Bleiben Sie achtsam und gesund!
Update 1: Wir wurden auf ein Video von einem angeblichen Juristen (R. Ludwig) aufmerksam gemacht, indem dieser erklärt, die geschilderten Abläufe im Falle von Frau Beate Bahner seien durchaus im Rahmen des Üblichen. Bitte machen Sie sich immer Ihre eigenen Gedanken.
Update 2: Frau Beate Bahner wurde offenbar zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Die Polizei sagte aus, sie hätte „einen verwirrten Eindruck“ gemacht.