Es gibt Menschen, die sterben, weil eines oder mehrere ihrer Organe ihre lebenswichtigen Funktionen versagen. Für sie ist etwas erfunden worden, was noch vor wenigen Jahrzehnten völlig utopisch war, die Organtransplantation. Das ist auch wunderbar. Die übertragenen Organe müssen in ihrem neuen Körper jedoch vor dem Spenderkörper geschützt werden, weil sie dort ein Fremdkörper sind und abgestoßen werden. Die Transplantation würde also nichts nützen, würde man das Immunsystem des Empfängers nicht stark eindämmen. Das hat die lebenslange Behandlung mit Immunsuppressiva zur Folge.
Hinzu kommt, dass ja der ganze Mensch und sein Körper beseelt sind, und dass durch das transplantierte Organ ein Teil der Seele des Spenders im Körper des Empfängers weiterlebt, abgetrennt von seinem Rest. Insbesondere bei einer Herztransplantation kann das der Empfänger auch meist spüren. Es gibt viele Berichte darüber, dass der Organempfänger nach der Übertragung plötzlich veränderte Persönlichkeitsmerkmale entwickelt.
Das erklärt Axel Burkart hier sehr gut:
Nun kann man Organe nur verpflanzen, wenn sie noch im Vollbesitz ihrer Funktionen sind, also noch leben. Das bedeutet, der Spender muss dafür auch noch lebendig sein. Wenn der Spender ganz tot ist, so werden seine Organe nicht mehr mit Sauerstoff versorgt und gehen ebenfalls rasch ein. Damit man Organe also entnehmen und verpflanzen kann, braucht es eine neue Definition davon, was Tod ist. Bliebe es bei der bis dahin gültigen Definition des Herztodes, wären Organtransplantationen nicht möglich, weil die Zeit für die Entnahme zu kurz ist.
Deshalb wurde 1968 die neue Definition des Hirntodes eingeführt, und 1997 gesetzlich legitimiert. Der Begriff bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen. (Quelle: Wikipedia)
Der Hirntote liegt in der Regel im Koma und ist bewusstlos. Alle anderen Organe außer dem Gehirn sind jedoch noch in Aktivität. Vom ethischen Standpunkt aus gibt es viele Zweifel daran, ob der Hirntod wirklich ein Tod ist, oder nur eine Neu-Definition, die bestimmten Interessen dient. Die Organtransplantationsmedizin ist in privaten Händen und ist gewinnorientiert. Sie ist, wie man weiß, ein lukratives Geschäft. Dass hier Gefahren lauern, ist offensichtlich.
Es gibt Erfahrungsberichte von Zeugen, meist die nahen Angehörigen, die das Antlitz eines „ausgeweideten“ Spenders beschreiben. Das Gesicht drückt aus, dass der Spender arge Schmerzen und Qualen erlitten haben muss. Wie gesagt, alle Organe sind voll funktionsfähig, auch das Nervensystem. Lediglich das Bewusstsein ist ausgeschaltet. Der Körper ist beseelt und empfindet. Der Bewusstlose kann sich nicht mitteilen.
Im Extremfall wurde ein Organ nach dem anderen entnommen, ganz zum Schluss diejenigen, die für den Lebenserhalt essentiell sind nämlich Herz, Lunge und Leber. Der Mensch hat sehr viele begehrte Organe.
Bei der milden Variante der Organtransplantation, der Lebendspende, gibt man als Spender einvernehmlich ein Organ oder einen Teil eines Organs ab, und kann danach weiter leben; Knochenmark für Blutkrebspatienten, eine Niere, man hat ja zwei davon, etc.
Dann gibt es den Fall der Unfallopfer, die quasi tot sind, aber deren Organe zum Transplantieren geeignet sind. Damit das passieren kann, braucht es nach jetziger Gesetzeslage eine explizite Zustimmung des Spenders zur Organtranspantation, die vorher abgegeben wurde. Oder es braucht die Zustimmung der nahen Angehörigen. Das ist auch gut so.
In den meisten europäischen Ländern ist man bereits Organspender wider Willen, wenn man nicht eindeutig widersprochen hat. Das gilt übrigens auch für alle, die in diesen Ländern Urlaub machen! Meiner Meinung nach macht das den Menschen zur Beute!
Diese Umkehrung der Zustimmung soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch in Deutschland eingeführt weden. Wer nicht eindeutig widersprochen hat, ist automatisch Organspender und kann „ausgeweidet“ werden, wenn er/sie einen Hirntod erleidet.
Dies soll eine Maßnahme sein, mehr Spenderorgane zu bekommen. Denn die Spendenbereitschaft und die Wertschätzung der Transplantationsmedizin in der Bevölkerung entwickelt sich zurück.
Um also die Menschen zum Spenden zu überzeugen, werden sie mit PR-Kampagnen unter Druck gesetzt. Es wird an das Mitleid appelliert. Empfänger von Spendeorganen berichten, wie schlecht es ihnen ging und sie nun durch das neue Organ gerettet wurden, dank der „selbstlosen“ Spende eines anderen Menschen. Dann wird erzählt, wie viele arme Menschen sterben müssen, weil kein Spenderorgan verfügbar ist. Das Gewissen drückt. Ich kann doch diese armen Menschen nicht sterben lassen und erkläre freiwillig, dass ich meine Organe geben werde, die ich ja nach meinem Tod nicht mehr brauche.
Die Praxis des „Organspendens“ greift massiv in den natürlichen Sterbeprozess ein. Warum darf ein Mensch nicht in Würde sterben? Heißt es doch, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, das gilt auch im Tod. Die Würde des Menschen spielt für die Deutsche Mitte eine besondere Rolle. Und der Mensch hat ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Überall in der Welt sterben Menschen durch Gewalt und Not – junge und gesunde Menschen. Kranke Menschen jedoch sollen mit unter Zwang entrissenen Organen von anderen Menschen weiterleben können?
Wer schützt mich als Spender vor dem Leid, von dem keiner etwas bemerkt, da ich mich mich nicht mitteilen kann, wenn ich bewusstlos bin?
(Kleiner Exkurs: Ein Regenwurm hat ein sehr einfaches Gehirn, das ihn nicht zu einem Wachbewusstsein verhilft wie das des Menschen. Aber er empfindet Schmerzen!)
Rein technisch sehe ich mich und meinen Leib nicht als Organ-Ersatzteillager für andere Menschen, für Technokraten und für eine profitorientierte Transplantationsmedizin. Ich bin nicht deren Beute! Des Weiteren bin ich auch im Augenblick des Todes ein Geist- und Seelenwesen. Ich bestehe auf meiner Ganzheit. Denn ich glaube an die Wiedergeburt der Seele, auch an die der Organspende-Empfänger. Auch sie haben ein Recht darauf, in Würde sterben zu dürfen. Die Schnibbelei in diesem Ausmaß ist nicht menschenwürdig. Es entsteht nach meinem Glauben eine karmische Verstrickung, die beim Empfänger eine Schuld verursacht. Und der Trost kommt hinzu, dass der Tod nicht das Ende ist sondern der Anfang von etwas anderem, wovon die ganze Seele betroffen ist.
Somit widerspreche ich diesem Gesetzesentwurf, der jeden Menschen per se zum Organspender macht, der nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern ich selber davon betroffen sein sollte, dass eines meiner Organe nicht mehr arbeiten will, so ertrage ich es mit Fassung und füge mich meinem Schicksal. Das ist ja klar, dass wenn ich Organspenden ablehne, ich sie auch nicht in Anspruch nehmen will.
Hier ist eine Petition gegen diese neue Gesetzesvorlage – „Nein zur ‚Zwangsausschlachtung‘!“
Axel Burkart erklärt die ethischen Bedenken an der Neudefinition des Hirntods (erste Hälfte des Videos)
Dieser Artikel repräsentiert die Meinung des Autos Alexander Droste und ist nicht unbedingt in allen Punkten identisch mit den Positionen der Deutschen Mitte.