Update: „Kinderrechte“ oder Privilegierung des Staates zur Kindererziehung?

Ein Appell von Thomas Böhnisch

Hallo liebe Mitmenschen und Mitstreiter,

bitte zeichnet eine Bundestagspetition mit, welche die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz verhindern soll!

„Wie bitte?“, mögen Sie sich fragen, wie kann man ernsthaft etwas dagegen haben? Es hört sich doch erst einmal gut an:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner
Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das
Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in
seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat
bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen,
einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Leider kommt das Wort „Familie“ nicht einmal vor, dafür jedoch zweimal „staatlich“ und „soziale Gemeinschaft“. Sollen hier die Eltern entrechtet, die Familie abgeschafft und die Kinder in die Verantwortung des Staates übergeben werden? Neue formbare Masse für eine entkultivierte, vereinsamte und identitätslose „Gesellschaft“, in welcher einige wenige noch besser über ihre Beherrschten walten können? Keine störenden Sozialstrukturen, welche sich bei der Durchsetzung von staatlichen Interessen in den Weg stellen könnten?

Und seit wann sind Kinder vor dem Grundgesetz keine Menschen? Das Grundgesetz schützt jeden Menschen, wozu brauchen wir nun eine Reform?

Ferner sind die „Kinderrechte“ nicht näher definiert, dadurch wird quasi die Büchse der Pandora geöffnet.

Von mit Puppen spielenden Jungen zur Geschlechtsumwandlung

Ein Beispiel: Wenn eine junge Erzieherin in einer Kita einen Jungen mit einem Mädchen mit Puppen spielen sieht, wird sie dank ihrer „modernen“ Ausbildung davon ausgehen, dass der Junge eine „ungeklärte sexuelle Orientierung“ hat und vereinbart Beratungsgespräche mit einem Psychologen oder einem Arzt. Bisher konnten sich die Eltern noch dagegen wehren.

Nach diesem neuen Gesetz ist das nicht mehr möglich. Sollten sich die Eltern wehren, greift nun die „Kindeswohlgefährdung“ und es werden Schritte zum Entzug des Sorgerechts eingeleitet.

Rät der Psychologe bzw. Arzt zu einer „Hormonbehandlung“, weil er der Meinung ist, dass der Junge lieber ein Mädchen sein mag, könnte es zu einer Geschlechtsumwandlung kommen – unter Ausschluss sämtlicher elterlicher Rechte.

Zu extrem gedacht? Nun, in Großbritannien sind solche Fälle schon vorgekommen.

In Norwegen sind Kinder bereits aus Familien entfernt worden, weil sie in sogenannten „Familienbetten“ zusammen mit ihren Eltern in einem Bett geschlafen oder weil sie keine flouridhaltige Zahnpasta verwendet hatten.

Leider lehrt uns die Vergangenheit, dass solche gesetzlichen Möglichkeiten oft schamlos ausgenutzt werden. Daher ist mit dem Schlimmsten zu rechnen!

UPDATE: Erfolgsmeldung! Das Quorum wurde durch einen massiven Zuwachs an Unterstützung und Bekanntheit der Petition in den letzten zwei Wochen nun schon einige Tage vor Ablauf der Frist mit über 73.000 Mitzeichnern erreicht! Wir halten Sie über die weitere Entwicklung der Petition auf dem Laufenden!

Ein interessantes Interview mit den Petenten:
http://video.kai-aus-hannover.de/?v=Bundestagspetition%20%C3%BCber%20Kinderrechte%20-%2018.02.2020