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Verwendungszweck: Spende + Mitgliedsnummer oder vollständige Adresse (für die Erstellung der Zuwendungsbescheinigung)

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Spendenbescheinigung über die Summe der Zuwendungen geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Merkblatt Parteispenden