Indoktrinationsverbot bei Sexualerziehung in Schulen

Sexualerziehung in Schulen unterliegt Indoktrinationsverbot

Die Sexualerziehung ist fester Bestandteil der Lehrpläne an deutschen Schulen. Doch in den letzten Jahren hat sich viel verändert, sehr zum Erstaunen der Eltern, die noch mit der Meinung aufgewachsen sind, dass es weibliche und männliche Menschen gibt und damit Punkt.

Eine Beobachtung die man noch heute überall in der Natur ablesen kann. Aber es entwickelten sich eigenartige neue Denkmuster jenseits dieser Wahrheit und fanden Einzug in die Schulen und Kindergärten. Sexualerziehung musste plötzlich neu definiert werden.

Da normal denkende Menschen mit dem merkwürdigen Druck aus bestimmten Richtungen nicht klar kamen hat man eben die „Fachleute“ rangelassen und sie mit Steuergeldern gefördert Broschüren und Konzepte zu entwickeln um eine ganz neue „sexuelle Vielfalt“ zu definieren. Schwul- lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ gingen an öffentliche Schulen in Schleswig-Holstein und führten Veranstaltungen durch. Unterrichtsmaterialien wurden verteilt und das bislang normale Familienleben sowie Heterosexualität als eine Randerscheinung dargestellt.

Anfang 2014 kam der Kieler Landtag auf die Idee einen Beschluss zu fassen, den sie „Miteinander stärken, Homophobie und Diskriminierung bekämpfen“ nannten. Die Kinder in Schleswig-Holstein sollten im Rahmen der Sexualerziehung über den richtigen Umgang mit LSBTTIQ-Menschen aufgeklärt werden. Der Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein (LSVD) bekam dafür 20.000 €.

Es kommt noch interessanter. Der Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein beauftragte das Präventionsbüro PETZE, Institut für Gewaltprävention gGmbH damit Material zusammenzustellen das zeigen soll, dass Homophobie und Abneigung gegen sexuelle Vielfalt eine Form der Gewalt darstelle. Die Stadt Kiel unterstützte diesen Verein 2014 und 2015 mit etwa 327.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt. Mit viel Geld wurde letztlich eine neue Meinung erkauft.

IndoktinationsverbotDoch dann sahen einige beherzte Eltern und auch der Verein Zivile Koalition e.V. genauer hin und ließen auch Verfassungsrichter draufschauen. Das Ergebnis ist eindeutig: Alles muss zurückgenommen werden, denn – Zitat:

„Auch das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet den Staat zur Beachtung des Neutralitäts- und Toleranzgebots. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist daher nicht nur verfassungswidrig, sondern auch mit dem geltenden Schulgesetz unvereinbar“

Gemeint ist eine Indoktrination1. Wenn in öffentlichen Schulen die Sexualerziehung mit dem Ziel auf die Kinder wirkt, dass sexuelle Verhaltensweisen jedweder Art gleichwertig seien. Insbesondere gilt das für Altersgruppen, die noch nichts mit dem Thema zu tun haben, wie z. B. Grundschüler oder gar Vorschulkinder. Die Deutsche Mitte legt besonders großen Wert auf den Schutz der Kinder und die Förderung von intakten Familien.

Klagemauer.TV (Youtube) greift das Thema Sexualerziehung und vor allem Frühsexualisierung häufiger auf und klärt über die Ursachen, mögliche Motive und die Folgen dieser Entwicklung auf. (Dokumentar-Film: Urväter der Frühsexualisierung (Deutsch) | 17.11.2012 | klagemauer.tv)

Weitere Links zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=56sjXGTGrVQ

https://www.youtube.com/watch?v=cnaxNWUY0EQ

Mehr zum Thema auch hier bei Epoch Times Europe.

  1. Indoktrination ist eine besonders vehemente, keinen Widerspruch und keine Diskussion zulassende Belehrung. Dies geschieht durch gezielte Manipulation von Menschen durch gesteuerte Auswahl von Informationen, um ideologische Absichten durchzusetzen oder Kritik auszuschalten.