Erhöhung der Obergrenze zur staatlichen Parteienfinanzierung

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Erhöhung der Obergrenze zur staatlichen Parteienfinanzierung

Das Gesetz welches mit möglichst wenig Öffentlichkeit durch den Bundestag gewunken wurde:

Gesetzestext

Die Erhöhung der absoluten Obergrenze zur staatl. Parteienfinanzierung wurde von 165.- Mio. auf 190.- Mio angehoben werden und als erstes Fußball WM Gesetz 2018 zum WM Start abgesegnet. Wie immer bei der WM sind die meisten Menschen so abgelenkt das die unmöglichsten Gesetze zur Abstimmung kommen. Zuerst die Erhöhungen der Abgeordnetendiäten und jetzt mehrt Geld für die Parteien. Aber kein Geld für … ich weiß gar nicht wo hier begonnen werden soll.

Die Selbstbedienungspraktik zu Lasten der Steuerzahler kann so nicht weiter gehen!

Wir fordern daher:

Anrechnung von Spenden aus Industrie und Wirtschaft an Parteien sollen auf die staatl. Zuschüsse angerechnet werden.

Anrechnung von Zuwendungen aus Industrie und Wirtschaft an Abgeordnete sollen auf die Diäten angerechnet werden.

Jedem Sozialhilfeempfänger wird seine Einnahme aus Arbeit auf staatl. Unterstützung angerechnet und diese gekürzt.

Es ist doch soooo ungerecht wenn dann Abgeordnete und Parteien sich ohne Scham an den Staatsgeldern selbst bedienen und dem Sozialhilfeempfänger von 400,-€ Hinzuverdienst nur Ca. 150,-€ übrig bleiben.